Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Cardisio GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden.

Präambel

Klinische Studien zeigen, dass der Cardisio WebService mit einer hohen Genauigkeit Herzerkrankungen aufgrund einer Minderperfusion von einem nicht erkrankten Herzen unterscheiden kann (https://cardis.io/de/studien/).

Die von dem Anbieter ermittelten Ergebnisse ersetzen unter keinen Umständen eine persönliche Diagnose, Betreuung, Beratung oder Behandlung durch ärztliches oder medizinisch geschultes Personal. Die Ergebnisse dienen lediglich zu Informationszwecken und sollen für den Nutzer eine Hilfestellung bieten. Die vom Anbieter ausgewertete Messung dient jedoch weder zur Entscheidungsfindung in Akutzuständen noch zum Echtzeit Monitoring von Vitalfunktionen. Darüber hinaus greift er auch zu keiner Zeit in bestehende, leitliniengerechte diagnostische Pfade oder therapeutische Maßnahmen ein.

Da zum jetzigen Zeitpunkt jedoch die Möglichkeit einer Fehleinschätzung des Cardisio WebService besteht und dem Anwender hiermit bekannt ist, muss der Anbieter etwaige Schadenersatzansprüche des Verwenders des Produktes ausschließen, soweit nachfolgend, insbesondere in § 10, nicht etwas anderes bestimmt ist.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung des Cardisiographen und der dazugehörigen Software.
  2. Der Cardisiograph wird dem Kunden durch den Anbieter zur Verfügung gestellt.
  3. Die Software wird vom Anbieter als webbasierte Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen.
  4. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Zustandekommen des Nutzungsvertrages und Registrierung

Der Kunde erhält durch den Anbieter ein schriftliches Angebot, durch dessen Annahme der Nutzungsvertrag abgeschlossen wird. Mit Annahme des Angebots des Anbieters akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Anbieters.

§ 3 Art und Umfang der Leistung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderlich Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
  2. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

§ 4 Verfügbarkeit der Software

  1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
  3. Der Anbieter führt regelmäßig Wartungsarbeiten durch, die dazu führen, dass das Produkt nicht zur Verfügung steht. Dies ist dem Kunden bekannt und dieser akzeptiert die Notwendigkeit der Arbeiten. Der Anbieter wird den Zeitpunkt und die ungefähre Dauer der Wartungsarbeiten eine Woche vor deren Beginn auf dem Log-In-Bildschirm des Produktes veröffentlichen.

§ 5 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Der Kunde speichert alle personenbezogenen Daten seiner eigenen Nutzer lokal auf seinem Endgerät. Auf einem vom Anbieter verantworteten IT-System werden keine personenbezogenen Daten übertragen. An den Anbieter übertragen werden lediglich pseudonymisierte Daten, die keinerlei Rückschlüsse auf Personen zulassen. Hierfür hat der Kunde Sorge zu tragen.
  3. Die übertragenen Daten dürfen vom Anbieter vollumfänglich genutzt werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages. Der Kunde hat seine Nutzer in entsprechender Form darüber zu informieren.

§ 6 Support

  1. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen nicht erfüllt.
  2. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
  3. Die Meldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr).

§ 7 Vergütung

Die jeweils geltende Vergütungsabsprache ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters und ist nicht Teil der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
  2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für die vom Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
  3. Für die Nutzung der Software muss der Kunde die notwendigen Systemvoraussetzungen erfüllen. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung des § 536a Abs. 1 BGB (Schadenersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§ 10 Haftung und Schadenersatz

  1. Für die Haftung des Anbieters sowie für die eigene Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten die nachfolgenden Regelungen:

    a) Für Schäden besteht eine Haftung nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    b) Die vorstehend aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für den Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    c) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wäre. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

    d) Werden Schadenersatzansprüche erhoben, so müssen diese innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch den Anbieter klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass innerhalb der Frist ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet wurde.

§ 11 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden in pseudonymisierter Form. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
  2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Eine Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und den Nutzern des Kunden besteht in keinem Fall.
  3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtliche möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
  4. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 12 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages

Die Vertragslaufzeit und Beendigung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters und ist nicht Teil der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedindungen.

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Information aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
  2. Die Informationen sind dann keiner vertraulichen Informationen im Sinne des § 13, wenn sie

    a) der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,

    allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,

    der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
  3. Die Verpflichtungen nach § 13 überdauern das Ende des Vertrages.

§ 14 Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Nutzungsvertrag zu betrauen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  2. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Anbieters. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der jeweilige Sitz des Anbieters bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, einen Rechtsstreit auch am gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
  3. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Textformklausel sind ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen und bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind.
  4. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen rechtsunwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.